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Das Vertragsamt ist für den Abschluss und die Verwaltung von Verträgen im Namen der Gemeinde (z. B. Kauf, Verkauf, Tausch von Liegenschaften) zuständig
Weiters bearbeitet das Amt die Grundbuchsangelegenheiten und Beschlüsse für die obgenannten Themen.
Das Vertragsamt ist für folgende Aufgabenbereiche zuständig:
Abschluss und Verwaltung von Verträgen im Namen der Gemeinde
Grundbuchsangelegenheiten und Beschlüsse den Aufgabenbereich betreffend
Zuletzt aktualisiert: 05.09.2025, 08:40 Uhr