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Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)

Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft ist das Organ zur Unterstützung der Gemeinden bei der Prüfung von Plänen und Projekten zur urbanistischen und landschaftlichen Umwandlung des Gemeindegebiets.

Themen
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Die Zusammensetzung, die Ernennung und die Ersetzung der Mitglieder und Ersatzmitglieder, die Beschlussfähigkeit und die Mehrheiten für die Beschlussfassung der GKRL sowie der Vorsitz derselben sind durch Artikel 4 des LG Nr. 9/2018, in geltender Fassung, geregelt. 

Den Vorsitz der GKRL übernimmt der Bürgermeister oder dessen Vertretung und bei Verhinderung des Vorsitzenden das jeweilige Ersatzmitglied.

Die GKRL in vollständiger Zusammensetzung laut Artikel 4 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018 gibt in folgenden Fällen ihre begründete Stellungnahme ab:

  • im Verfahren zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms und des Gemeindeplans für Raum und Landschaft laut Artikel 53 des LG Nr. 9/2018 und im Verfahren zur Änderung des Gemeindeplans für Raum und Landschaft laut Artikel 54 Absätze 1 und 2 des LG Nr. 9/2018;
  • im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Gefahrenzonenplans laut Artikel 56 und Artikel 53 des LG Nr. 9/2018;
  • im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Durchführungsplans, Wiedergewinnungsplans und Neugestaltungsplans laut Artikel 60 des LG Nr. 9/2018;
  • im Verfahren zum Abbruch und Wiederaufbau von Gebäuden an einem anderen Standort laut Artikel 17 Absatz 4 dritter und vierter Satz des LG Nr. 9/2018, wobei diese begründete Stellungnahme bindend ist;
  • im Verfahren für die vollständige oder teilweise Umwandlung bestehender Baumasse in Abweichung von den geltenden
    Planungsinstrumenten gemäß Artikel 36 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018.

Termine

Art der Organisation

Kommission

Verantwortlich

Markus Mitterhofer

Vize-Vorsitzender

Vertreter/effektives Mitglied

Dr. Arch. Stefan GAMPER

Sachverständiger für Landschaft

Dr. Arch. Gerhard Mahlknecht

Sachverständiger für Baukultur

M.SC. Cecilia MITTELBERGER

Sachverständige für Landwirtschaft

RA Dr. Ulrike OBERHAMMER

Sachverständige für Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften

Dr. Arch. Erich OBERLECHNER

Sachverständiger für Raumplanung

Dr. Geol. Thomas PINTER

Sachverständiger für Naturgefahren

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 12.02.2024, 12:28 Uhr