Es werden nur vollständige Projekte zur Begutachtung auf die Tagesordnung der Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft gesetzt
Nicht vollständige bzw. nicht korrekte Anträge und Projekte unterliegen im Sinne der Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorab der Vervollständigung/Berichtigung mit entsprechender Unterbrechung der Verfahrensfristen.
Bei der Ausarbeitung der Projekte ist darauf zu achten, dass diese sowohl urbanistisch als auch bau-, landschafts- und zivilrechtlich zulässige Vorhaben beinhalten, um zu vermeiden, dass Projekte bereits nach deren Einreichung als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen werden müssen
Sitzungen der Gemeindekommission für Raum und Landschaft - Jahr 2026