Seit April finden in der Anlaufstelle für Aufnahme und Beratung also Erstgespräche, Beratungen und Fallbegleitungen zu den teilstationären und stationären Einrichtungen sowie ambulanten Angeboten im Bereich Arbeit/Beschäftigung und Wohnen der Bezirksgemeinschaft Pustertal statt. Gemeinsam mit den Personen und Angehörigen werden die Situation und Bedürfnisse der Betroffenen besprochen, um das richtige Angebot auswählen zu können. Die Selbstbestimmung der Klienten ist dabei immer das Wichtigste. Die Mitarbeiterin in der Anlaufstelle versucht so gut es geht, auf Wünsche, Vorstellungen und Anliegen der Klienten einzugehen, achtet jedoch auch auf deren Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Seit Beginn wird die Anlaufstelle sehr viel genutzt. Häufigste Fragen sind zum Beispiel „Wann bekomme ich einen Platz in einer stationären Struktur?“, „Welche Dokumente werden beim Ansuchen benötigt?“, „Wie lang ist die Warteliste im Wohnhaus Trayah?“. Viele Angehörige von Menschen mit Beeinträchtigungen sorgen sich um die Zukunft ihrer Kinder und lassen sie präventiv auf eine Warteliste für stationäre Strukturen setzten, um vor allem für die Zeit nach dem eigenen Ableben vorzusorgen.
Neben Betroffenen und Angehörigen wenden sich auch externe Dienste, wie zum Beispiel das Zentrum für psychische Gesundheit (Z.P.G.) oder das Arbeitsvermittlungszentrum (AVZ) an die Anlaufstelle. Dies sei für ein Funktionieren und Ineinandergreifen aller Dienste sehr wichtig, erklärt der Direktor der Sozialdienste Patrick Psenner. Er sagt weiter: „Unser oberstes Ziel ist es, für die Personen eine individuelle und gute Lösung zu finden. Durch die Einführung der Anlaufstelle kommen wir diesem Ziel etwas näher.“ Dadurch, dass alle Ansuchen um Aufnahme in eine Struktur bzw. Anträge um eine ambulante Leistung nun in der Anlaufstelle zusammenlaufen würden, entstehe dort ein guter Überblick über die Bedürfnisse. Freie Kapazitäten könnten so besser genutzt und Wartelisten für die Aufnahme in Strukturen gekürzt werden.
Anmeldungen für Strukturen und Dienstleistungen sind ab 18 Jahren möglich. Die Bezirksgemeinschaft kann Klienten bis zum 60. Lebensjahr in stationäre und teilstationäre Dienste aufnehmen. In jeder Einrichtung gibt es klar definierte Aufnahmekriterien, nach welchen sich die Warteliste richtet.
ANLAUFSTELLE AUFNAHME UND BERATUNG:
Dantestraße 2M Via Dante
39031 Bruneck - Brunico (BZ)
Tel. +39 0474 412932
Terminanfrage per Email oder telefonisch möglich
Weitere Informationen erhalten Sie in der allgemeinen Verwaltung der Bezirksgemeinschaft Pustertal unter 0474412926, pr@bzgpust.it.