Kontrolle der konventionierten Wohnungen - Informationsblatt

Kontrolle der konventionierten Wohnungen

Veröffentlichungsdatum:

08.07.2024

Lesedauer

1 Minute

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Auf den Webseiten der Agentur für Wohnbauaufsicht, Hilfskörperschaft des Landes   

                                   https://wohnbauaufsicht.provinz.bz.it/default.asp

und nachstehend finden Sie Informationen bezüglich der Voraussetzungen für die Besetzung einer konventionierten Wohnung und der Hauptpflichten, die erfüllt werden müssen.

Ein Informationsblatt ist sowohl in digitaler als auch in Papierform bei den Gemeindeämtern erhältlich.

Für weitere Auskünfte steht die Agentur für Wohnbauaufsicht zur Verfügung:

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 39100 Bozen

Tel. +39 0471 418490         E-Mail: awa.ave@provinz.bz.it  -        ZEP: awa.ave@pec.prov.bz.it


Konventionierte Wohnungen   (Bindung laut Art. 79 LG Nr. 13/1997)

Konventionierung Art.79 LG 13-1997.docx (0.02 MB)


Wohnungen für Ansässige      (Bindung laut Art. 39 LG Nr. 9/2018)

Konventionierung Art.39 LG 9-2018.docx (0.02 MB)

Kontakt

Bauamt

KIENER DORFWEG 4/C, 39030 Kiens+39 0474 862553info@gemeinde.kiens.bz.it

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2024, 09:55 Uhr

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