Die Gemeinde gibt bekannt, dass die Durchführungsbestimmungen zum Durchführungsplan der Wohnbauzonen K1, K2, K3, K4, B3, K5, E1, E2, E3, E4, E5, E6, S1, S3, S4, S6, H2 ergänzt werden mit der Möglichkeit zur Errichtung von Wintergärten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Weiters gibt die Gemeinde bekannt, dass die gesetzliche Bestimmung für die Inanspruchnahme des Energiebonus im Durchführungsplan der Wohnbauzonen K3 und K6 aktualisiert wird.
Der dementsprechende Beschluss Nr. 133 mit den entsprechenden Unterlagen wird für 30 Tage, mit Beginn 17.02.2026 bis einschließlich 18.03.2026, an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht
Zugangslink Amtstafel